Bürgerliches Gesetzbuch
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]
Buch 5 Erbrecht
[ Abschnitt 1 Erbfolge(BGB) ] [ Abschnitt 2 Rechtliche Stellung des Erben(BGB) ] [ Abschnitt 3 Testament(BGB) ] [ Abschnitt 4 Erbvertrag(BGB) ] [ Abschnitt 5 Pflichtteil(BGB) ] [ Abschnitt 6 Erbunwürdigkeit(BGB) ] [ Abschnitt 7 Erbverzicht(BGB) ] [ Abschnitt 8 Erbschein(BGB) ] [ Abschnitt 9 Erbschaftskauf(BGB) ]
Abschnitt 6 Erbunwürdigkeit
[ BGB Gründe für Erbunwürdigkeit ] [ BGB Geltendmachung der Erbunwürdigkeit durch Anfechtung ] [ BGB Anfechtungsberechtigte ] [ BGB Anfechtungsklage ] [ BGB Verzeihung ] [ BGB Wirkung der Erbunwürdigerklärung ] [ BGB Vermächtnisunwürdigkeit; Pflichtteilsunwürdigkeit ]
Abschnitt 8 Erbschein
[ BGB Zuständigkeit des Nachlassgerichts, Antrag ] [ BGB Angaben des gesetzlichen Erben im Antrag ] [ BGB Angaben des gewillkürten Erben im Antrag ] [ BGB Nachweis der Richtigkeit der Angaben ] [ BGB Gemeinschaftlicher Erbschein ] [ BGB Ermittlungen des Nachlassgerichts ] [ BGB Voraussetzungen für die Erteilung des Erbscheins ] [ BGB Anhörung von Betroffenen ] [ BGB Einziehung oder Kraftloserklärung des unrichtigen Erbscheins ] [ BGB Herausgabe- und Auskunftsanspruch des wirklichen Erben ] [ BGB Inhalt des Erbscheins für den Vorerben ] [ BGB Angabe des Testamentsvollstreckers im Erbschein, Herausgabeanspruch des Testamentsvollstreckers ] [ BGB Vermutung der Richtigkeit des Erbscheins ] [ BGB Öffentlicher Glaube des Erbscheins ] [ BGB Leistung an Erbscheinserben ] [ BGB Testamentsvollstreckerzeugnis ] [ BGB Gegenständlich beschränkter Erbschein ] [ BGB Öffentlicher Glaube bei Todeserklärung ]